Berufsunfähigkeitsversicherung
Seit dem 1. Januar 2001 gilt ein neues
"Vorschaltgesetz zur Rentenreform". Danach wurden
die bisherigen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrenten
für alle unter 40-Jährigen gestrichen und durch
neue Erwerbsminderungsrenten ersetzt. Dies bedeutet: Wer
seinen Beruf nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall
nicht mehr ausüben kann, wird uneingeschränkt
auf eine andere Tätigkeit verwiesen. Ein Bankangestellter
erhält beispielsweise keinen Pfennig mehr aus der Rentenkasse,
wenn er sich noch als Nachtwächter verdingen kann.
Die volle Rente bekommt nur, wer weniger als drei Stunden
am Tag arbeiten kann. Die halbe Rente wird bei weniger als
sechsstündiger Arbeitsfähigkeit pro Tag gezahlt.
Für Betroffene ab 40 gilt eine Übergangsregelung.
Sie erhalten die alten Berufsunfähigkeitsrenten weiter,
allerdings spürbar gekürzt. Junge Berufseinsteiger
müssen für ihren Anspruch auf eine staatliche
Erwerbsminderungsrente in der Regel ohnehin mindestens fünf
Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben.
Die Problematik betrifft Freiberufler und Selbständige
noch härter. Hier ist es oft so, dass keine - oder
aus früheren Angestelltentätigkeiten nur sehr
geringe - Ansprüche der gesetzlichen Rentenversicherung
gegenüber geltend gemacht werden können. Nach
einer Statistik der gesetzlichen Rentenversicherungsträger
muss jeder fünfte Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Berufsleben
ausscheiden, weil Körper oder Seele nicht mehr mitmachen,
überwiegend im Alter zwischen 50 und 55. Knapp zehn
Prozent der neuen Berufsunfähigkeitsfälle sind
jedoch jünger als 40 Jahre. Anders als oft vermutet
sind nicht Unfälle, sondern Erkrankungen die weitaus
wichtigsten Ursachen für den Verlust der Arbeitskraft.
Auch bei den jüngeren Betroffenen.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung gleicht
die gesetzlichen Lücken aus und leistet im Falle der
Berufsunfähigkeit, ganz gleich, ob sie Folge eines
Unfalls oder einer Krankheit ist.
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