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Berufsunfähigkeitsversicherung Gut versichert - mit Informationen von Versicherung-Wissen.de!

Seit dem 1. Januar 2001 gilt ein neues "Vorschaltgesetz zur Rentenreform". Danach wurden die bisherigen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrenten für alle unter 40-Jährigen gestrichen und durch neue Erwerbsminderungsrenten ersetzt. Dies bedeutet: Wer seinen Beruf nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall nicht mehr ausüben kann, wird uneingeschränkt auf eine andere Tätigkeit verwiesen. Ein Bankangestellter erhält beispielsweise keinen Pfennig mehr aus der Rentenkasse, wenn er sich noch als Nachtwächter verdingen kann. Die volle Rente bekommt nur, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die halbe Rente wird bei weniger als sechsstündiger Arbeitsfähigkeit pro Tag gezahlt. Für Betroffene ab 40 gilt eine Übergangsregelung. Sie erhalten die alten Berufsunfähigkeitsrenten weiter, allerdings spürbar gekürzt. Junge Berufseinsteiger müssen für ihren Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente in der Regel ohnehin mindestens fünf Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben.

Die Problematik betrifft Freiberufler und Selbständige noch härter. Hier ist es oft so, dass keine - oder aus früheren Angestelltentätigkeiten nur sehr geringe - Ansprüche der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber geltend gemacht werden können. Nach einer Statistik der gesetzlichen Rentenversicherungsträger muss jeder fünfte Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden, weil Körper oder Seele nicht mehr mitmachen, überwiegend im Alter zwischen 50 und 55. Knapp zehn Prozent der neuen Berufsunfähigkeitsfälle sind jedoch jünger als 40 Jahre. Anders als oft vermutet sind nicht Unfälle, sondern Erkrankungen die weitaus wichtigsten Ursachen für den Verlust der Arbeitskraft. Auch bei den jüngeren Betroffenen.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung gleicht die gesetzlichen Lücken aus und leistet im Falle der Berufsunfähigkeit, ganz gleich, ob sie Folge eines Unfalls oder einer Krankheit ist.

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