Krankenversicherung
Bei den Krankenversicherungen unterscheidet
man die gesetzlichen Krankenversicherungen und die privaten
Krankenversicherungen, die hier ein wenig differenziert
dargestellt werden sollen!
a) Gesetzliche Krankenversicherung
Die soziale Krankenversicherung als Teil der Sozialversicherung,
wurde zuerst von Bismarck im Rahmen der Sozialgesetzgebung
eingeführt. Heute umfasst die gesetzliche Krankenversicherung
die Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Rentner, Arbeitslose
u. a. bis zu einem Jahresarbeitsverdienst in Höhe von
75 v. H. der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung
(ab 1. 1. 2002: 3000 Euro monatlich, einheitlich im gesamten
Bundesgebiet). Die soziale Krankenversicherung erbringt
Leistungen zur Verhütung und Früherkennung von
Krankheiten sowie zur Behandlung bei Krankheit und Mutterschaftshilfe.
b) Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung beruht auf freiwilliger
Grundlage. Hier sind die Produkte der Versicherungen vielfältig
und ein Vergleich lohnt sich. Interessant: Seit Januar 2002
können Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen jederzeit
mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende kündigen.
Danach sind sie 18 Monate an die neue Krankenkasse gebunden,
außer diese Kasse erhöht Beiträge erhöht.
Da in den letzten Jahren viele Kassen ihre Beiträge
erhöht haben und viele, wegen der absehbaren Überlastung
der gesetzlichen Krankenkassen eine ausgegliederte private
Absicherung von Lebensrisiken warnen möchten, überlegen
sich nun immer mehr gesetzlich Krankenversicherte, zu einer
privaten Krankenversicherung zu wechseln.
Bei den Überlegungen zu gesetzlicher
oder privater Versicherung ist immer im Hinterkopf zu halten,
dass die Krankenversicherung seit langem die "Mutter"
aller Versicherungen ist und das auch bleiben wird. Sie
schützt in erster Linie vor horrenden Behandlungskosten.
Ein Muss für jedermann, denn die Kosten für eine
Behandlung im Krankheitsfall können so hoch sein, dass
sie zum wirtschaftlichen Ruin führen. Die finanzielle
Absicherung durch die Krankenversicherung umfasst nicht
nur ärztliche und zahnärztliche Behandlungen,
sondern auch die Arzneimittelversorgung und den Krankenhausaufenthalt.
Ob Sie sich nun der gesetzlich vorgeschriebenen oder einer
privaten (freiwilligen) Krankenversicherung anschließen,
hängt von Ihren eigenen Vorstellungen einer angemessenen
Krankenversorgung und - wie so oft - von Ihrem Geldbeutel
ab.
Zurück
zu mehr Informationen!