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Krankenversicherung Gut versichert - mit Informationen von Versicherung-Wissen.de!

Bei den Krankenversicherungen unterscheidet man die gesetzlichen Krankenversicherungen und die privaten Krankenversicherungen, die hier ein wenig differenziert dargestellt werden sollen!

a) Gesetzliche Krankenversicherung
Die soziale Krankenversicherung als Teil der Sozialversicherung, wurde zuerst von Bismarck im Rahmen der Sozialgesetzgebung eingeführt. Heute umfasst die gesetzliche Krankenversicherung die Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Rentner, Arbeitslose u. a. bis zu einem Jahresarbeitsverdienst in Höhe von 75 v. H. der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (ab 1. 1. 2002: 3000 Euro monatlich, einheitlich im gesamten Bundesgebiet). Die soziale Krankenversicherung erbringt Leistungen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten sowie zur Behandlung bei Krankheit und Mutterschaftshilfe.

b) Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung beruht auf freiwilliger Grundlage. Hier sind die Produkte der Versicherungen vielfältig und ein Vergleich lohnt sich. Interessant: Seit Januar 2002 können Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen jederzeit mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende kündigen. Danach sind sie 18 Monate an die neue Krankenkasse gebunden, außer diese Kasse erhöht Beiträge erhöht. Da in den letzten Jahren viele Kassen ihre Beiträge erhöht haben und viele, wegen der absehbaren Überlastung der gesetzlichen Krankenkassen eine ausgegliederte private Absicherung von Lebensrisiken warnen möchten, überlegen sich nun immer mehr gesetzlich Krankenversicherte, zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln.

Bei den Überlegungen zu gesetzlicher oder privater Versicherung ist immer im Hinterkopf zu halten, dass die Krankenversicherung seit langem die "Mutter" aller Versicherungen ist und das auch bleiben wird. Sie schützt in erster Linie vor horrenden Behandlungskosten. Ein Muss für jedermann, denn die Kosten für eine Behandlung im Krankheitsfall können so hoch sein, dass sie zum wirtschaftlichen Ruin führen. Die finanzielle Absicherung durch die Krankenversicherung umfasst nicht nur ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, sondern auch die Arzneimittelversorgung und den Krankenhausaufenthalt. Ob Sie sich nun der gesetzlich vorgeschriebenen oder einer privaten (freiwilligen) Krankenversicherung anschließen, hängt von Ihren eigenen Vorstellungen einer angemessenen Krankenversorgung und - wie so oft - von Ihrem Geldbeutel ab.

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