Lebensversicherung
Lebensversicherungen leisten bei Ablauf
der Vertragslaufzeit oder bei Tod des Versicherten eine
vereinbarte Summe. Bei einer Risikolebensversicherung, ist
dies nicht der Fall, diese leistet i.d.R. nur bei Tod des
Leistungsnehmers. Man kann grob drei Lebensversicherungstypen
unterscheiden: Die Risikolebensversicherungen, die kapitalbildenden
Lebensversicherungen und die fondsgebundenen Lebensversicherungen.
Alle drei sollen hier kurz erläutert werden.
a) Risikolebensversicherung
Mit einer Risikolebensversicherung kann das Todesfallrisiko
finanziell abgesichert werden. Sollte dem Versicherungsnehmer
etwas zustoßen, wird die bei Vertragsabschluss vereinbarte
Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Kapital für
die Altersvorsorge wie bei der Kapitallebensversicherung
[siehe b)] wird nicht gebildet.
b)Kapitalbildende Lebensversicherung
Die kapitalbildende Lebensversicherung ist die verbreiteste
Form der Lebensversicherung und bietet Ihnen doppelte Sicherheit:
Einerseits ist sie eine Vorsorge für den Todesfall,
zum anderen sammelt sich Kapital an, das bei Vertragsende
an Sie ausbezahlt wird. Aus steuerrechtlichen Gründen
ist eine Mindestversicherungsdauer von zwölf Jahren
unbedingt zu empfehlen. Wenn man sich auch im Alter jene
Dinge leisten möchte die das Leben angenehm machen,
und überdies wünscht, daß die Familie -
egal was passiert - immer ein gesichertes Einkommen hat.,
dann ist die Kapitallebensversicherung genau das Richtige,
da sie sowohl das Risiko eines vorzeitigen Ablebens des
Versicherungsnehmers, als auch eine in der Regel einkommensteuerfreie
Ablaufleistung vereint. Die Kapitallebensversicherung kombiniert
eine Risikoversicherung für den Todesfall mit einem
Sparvorgang zur Altersvorsorge.
c) Fondsgebundene Lebensversicherung
Die fondsgebundene Lebensversicherung verbindet die Risikolebensversicherung
mit zusätzlicher Altersvorsorge. Sie wendet sich damit
an diejenigen, die etwas für den eigenen, finanziell
abgesicherten Ruhestand tun möchten und zugleich Bedarf
für eine Hinterbliebenenabsicherung sehen. Bei der
fondsgebundenen Lebensversicherung wird der in dem Versicherungsbeitrag
enthaltene Sparanteil direkt in einem oder mehreren Investmentfonds
– so genannten speziellen Sondervermögen - angelegt.
Diese Sondervermögen werden von Kapitalanlagegesellschaften
verwaltet und in einem gesonderten Anlagestock der Versicherungsunternehmen
geführt. Investmentfonds investieren in unterschiedliche
Wertpapiere und Anlageformen, wie beispielsweise Aktien,
Rentenpapiere oder Immobilien. Wie hoch die spätere
Auszahlung aus der Versicherung sein wird, hängt von
der Wertentwicklung der ausgewählten Investmentfonds
ab. Beim Tod der versicherten Person wird die bei Vertragsabschluss
vereinbarte garantierte Todesfallleistung ausgezahlt. Wenn
der Wert der gutgeschriebenen Fondsanteile zu diesem Zeitpunkt
größer ist als die garantierte Todesfallleistung,
dann wird in der Regel dieser Wert ausgezahlt. Wer das Vertragsende
seiner Versicherung erlebt, erhält den Wert der gutgeschriebenen
Fondsanteile. Normalerweise wird er einmalig steuerfrei
ausgezahlt. Bei zahlreichen Versicherungsgesellschaften
kann aber bereits bei Vertragsabschluss die Auszahlung einer
der Höhe nach garantierten Rente vereinbart werden.
Zurück
zu mehr Informationen!