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Lebensversicherung Gut versichert - mit Informationen von Versicherung-Wissen.de!

Lebensversicherungen leisten bei Ablauf der Vertragslaufzeit oder bei Tod des Versicherten eine vereinbarte Summe. Bei einer Risikolebensversicherung, ist dies nicht der Fall, diese leistet i.d.R. nur bei Tod des Leistungsnehmers. Man kann grob drei Lebensversicherungstypen unterscheiden: Die Risikolebensversicherungen, die kapitalbildenden Lebensversicherungen und die fondsgebundenen Lebensversicherungen. Alle drei sollen hier kurz erläutert werden.

a) Risikolebensversicherung
Mit einer Risikolebensversicherung kann das Todesfallrisiko finanziell abgesichert werden. Sollte dem Versicherungsnehmer etwas zustoßen, wird die bei Vertragsabschluss vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Kapital für die Altersvorsorge wie bei der Kapitallebensversicherung [siehe b)] wird nicht gebildet.

b)Kapitalbildende Lebensversicherung
Die kapitalbildende Lebensversicherung ist die verbreiteste Form der Lebensversicherung und bietet Ihnen doppelte Sicherheit: Einerseits ist sie eine Vorsorge für den Todesfall, zum anderen sammelt sich Kapital an, das bei Vertragsende an Sie ausbezahlt wird. Aus steuerrechtlichen Gründen ist eine Mindestversicherungsdauer von zwölf Jahren unbedingt zu empfehlen. Wenn man sich auch im Alter jene Dinge leisten möchte die das Leben angenehm machen, und überdies wünscht, daß die Familie - egal was passiert - immer ein gesichertes Einkommen hat., dann ist die Kapitallebensversicherung genau das Richtige, da sie sowohl das Risiko eines vorzeitigen Ablebens des Versicherungsnehmers, als auch eine in der Regel einkommensteuerfreie Ablaufleistung vereint. Die Kapitallebensversicherung kombiniert eine Risikoversicherung für den Todesfall mit einem Sparvorgang zur Altersvorsorge.

c) Fondsgebundene Lebensversicherung
Die fondsgebundene Lebensversicherung verbindet die Risikolebensversicherung mit zusätzlicher Altersvorsorge. Sie wendet sich damit an diejenigen, die etwas für den eigenen, finanziell abgesicherten Ruhestand tun möchten und zugleich Bedarf für eine Hinterbliebenenabsicherung sehen. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wird der in dem Versicherungsbeitrag enthaltene Sparanteil direkt in einem oder mehreren Investmentfonds – so genannten speziellen Sondervermögen - angelegt. Diese Sondervermögen werden von Kapitalanlagegesellschaften verwaltet und in einem gesonderten Anlagestock der Versicherungsunternehmen geführt. Investmentfonds investieren in unterschiedliche Wertpapiere und Anlageformen, wie beispielsweise Aktien, Rentenpapiere oder Immobilien. Wie hoch die spätere Auszahlung aus der Versicherung sein wird, hängt von der Wertentwicklung der ausgewählten Investmentfonds ab. Beim Tod der versicherten Person wird die bei Vertragsabschluss vereinbarte garantierte Todesfallleistung ausgezahlt. Wenn der Wert der gutgeschriebenen Fondsanteile zu diesem Zeitpunkt größer ist als die garantierte Todesfallleistung, dann wird in der Regel dieser Wert ausgezahlt. Wer das Vertragsende seiner Versicherung erlebt, erhält den Wert der gutgeschriebenen Fondsanteile. Normalerweise wird er einmalig steuerfrei ausgezahlt. Bei zahlreichen Versicherungsgesellschaften kann aber bereits bei Vertragsabschluss die Auszahlung einer der Höhe nach garantierten Rente vereinbart werden.

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