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Reiseversicherung Gut versichert - mit Informationen von Versicherung-Wissen.de!

Vor Beginn einer Urlaubsreise ins Ausland stellt sich immer wieder die Frage, ob und welche speziellen Versicherungen erforderlich sind. Dabei ist feszuhalten: Eine standardisierte Reiseversicherung gibt es nicht - nur immer sehr individuelle und unterschiedliche Angebote je nach Versicherung.

Wichtig ist bei Auslandreisen auf jeden Fall die Urlaubshaftpflichtversicherung: In dieser sind Schäden im Ausland bei einem vorübergehenden Aufenthalt bis zu einem Jahr bereits enthalten. Aber aufgepasst: Bevor Sie im Reisebüro einen Versicherungskatalog unterschreiben, prüfen Sie, ob sie nicht viele Leistungen schon in Ihren anderen Versicherungen enthalten haben. So vermeiden Sie Doppelversicherungen. Vernünftiger ist es, relevante Risiken gezielt zu versichern. Das kommt günstiger als der Paketpreis, bei dem nicht sinnvolle Versicherungen mitbezahlt werden müssen.

Zu den notwendigen Reiseversicherungen muss man auch die Auslandskrankenversicherung zählen. Sie ist sowohl für gesetzlich Krankenversicherte als auch für privat Krankenversicherte zu empfehlen. Während einer Auslands-Urlaubsreise zu erkranken kann ein finanzielles Risiko sein. Seit 1989 dürfen die gesetzlichen Krankenkassen die Aufwendungen im Krankheitsfall nur noch bei Reisen in Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und in Staaten erstatten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht - und das auch nur dann, wenn eine Behandlung auf Auslandskrankenschein möglich war. Für gesetzlich Krankenversicherte ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung daher unverzichtbar. Manch einer erlebt eine böse Überraschung, wenn er nach dem Urlaub die Rechnung eines ausländischen Arztes bei seiner Krankenkasse einreicht. Grund: Die gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland erstatten maximal den Betrag, den die Behandlung laut Gebührenordnung hier gekostet hätte. Nicht immer wird der Auslandsreisekrankenschein vom behandelnden Arzt akzeptiert. Ist die Rechnung des Arztes nun höher ausgefallen - wovon man bei Privatrechnungen für ausländische Touristen ausgehen kann -, müssen die Patienten den Differenzbetrag aus ihrer eigenen Tasche bezahlen.

Bei teuren Pauschalreisen kann der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sinnvoll sein. Wenn dann der Reisende kurzfristig erkrankt, kommt diese für Stornogebühren und andere Kosten auf. Als triftiger Grund für die Stornierung der gebuchten Reise gilt: Tod, schwerer Unfall, oder unerwartet schwere Krankheit des Versicherungsnehmers oder naher Angehöriger. In diesen Fällen hilft die Reiserücktrittskostenversicherung. Sie erstattet die anfallenden Stornokosten.

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