Reiseversicherung
Vor Beginn einer Urlaubsreise ins Ausland
stellt sich immer wieder die Frage, ob und welche speziellen
Versicherungen erforderlich sind. Dabei ist feszuhalten:
Eine standardisierte Reiseversicherung gibt es nicht - nur
immer sehr individuelle und unterschiedliche Angebote je
nach Versicherung.
Wichtig ist bei Auslandreisen auf jeden Fall die Urlaubshaftpflichtversicherung:
In dieser sind Schäden im Ausland bei einem vorübergehenden
Aufenthalt bis zu einem Jahr bereits enthalten. Aber aufgepasst:
Bevor Sie im Reisebüro einen Versicherungskatalog unterschreiben,
prüfen Sie, ob sie nicht viele Leistungen schon in
Ihren anderen Versicherungen enthalten haben. So vermeiden
Sie Doppelversicherungen. Vernünftiger ist es, relevante
Risiken gezielt zu versichern. Das kommt günstiger
als der Paketpreis, bei dem nicht sinnvolle Versicherungen
mitbezahlt werden müssen.
Zu den notwendigen Reiseversicherungen
muss man auch die Auslandskrankenversicherung zählen.
Sie ist sowohl für gesetzlich Krankenversicherte als
auch für privat Krankenversicherte zu empfehlen. Während
einer Auslands-Urlaubsreise zu erkranken kann ein finanzielles
Risiko sein. Seit 1989 dürfen die gesetzlichen Krankenkassen
die Aufwendungen im Krankheitsfall nur noch bei Reisen in
Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
und in Staaten erstatten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen
besteht - und das auch nur dann, wenn eine Behandlung auf
Auslandskrankenschein möglich war. Für gesetzlich
Krankenversicherte ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung
daher unverzichtbar. Manch einer erlebt eine böse Überraschung,
wenn er nach dem Urlaub die Rechnung eines ausländischen
Arztes bei seiner Krankenkasse einreicht. Grund: Die gesetzlichen
Krankenversicherungen in Deutschland erstatten maximal den
Betrag, den die Behandlung laut Gebührenordnung hier
gekostet hätte. Nicht immer wird der Auslandsreisekrankenschein
vom behandelnden Arzt akzeptiert. Ist die Rechnung des Arztes
nun höher ausgefallen - wovon man bei Privatrechnungen
für ausländische Touristen ausgehen kann -, müssen
die Patienten den Differenzbetrag aus ihrer eigenen Tasche
bezahlen.
Bei teuren Pauschalreisen kann der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung
sinnvoll sein. Wenn dann der Reisende kurzfristig erkrankt,
kommt diese für Stornogebühren und andere Kosten
auf. Als triftiger Grund für die Stornierung der gebuchten
Reise gilt: Tod, schwerer Unfall, oder unerwartet schwere
Krankheit des Versicherungsnehmers oder naher Angehöriger.
In diesen Fällen hilft die Reiserücktrittskostenversicherung.
Sie erstattet die anfallenden Stornokosten.
Zurück
zu mehr Informationen!